11.09.2019 - 13 Beschluss zur bilanziellen Übernahme des Schulc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Witthaus führt zum Sachverhalt aus. Die Gemeinde Neverin ist Eigentümer des Grundstücks, die Containernutzung erfolgte damals durch die Schule und derzeit durch den Träger des Hortes. Die Gemeinde Neverin hat mit der Volkssolidarität e.V. einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der den fest mit dem Grund und Boden verbundenen Container als wesentlichen Bestandteil des Grundstückes beinhaltet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die bilanzielle Übernahme des Containers vom Amt Neverin mit entsprechendem Wertausgleich in Höhe von 43.617,47 zum 31.12.2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.