17.07.2019 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Tr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 17.07.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
§ 7 Entschädigungen
(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.000,00 €.
Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine
Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu
vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.
(2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters
erhält monatlich 200,00 €, die zweite Stellvertretung monatlich 100,00 €.
Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Auf-
wandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die
Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert eine stellvertretende Person, weil der
gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwands-
entschädigung nach Absatz 1 zu.
Abs. 3 und 4 bleiben unverändert, die Rechtschreibung ist zu prüfen
.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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359,2 kB
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