28.02.2019 - 8 Übertragung der Entscheidung des gemeindlichen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auf den Bürgermeister zu übertragen (§ 22 Abs. 2 KV M-V).

Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.