23.04.2013 - 15 Sonderzuweisung F.L.Jahn Neuenkirchen e.V.

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow erläutert den entstandenen Wasserschaden. Zur Veranschaulichung liegen den Gemeindevertretern Rechnungen der Betriebe, Schreiben der Versicherung und Fotos der einzelnen Schäden vor.

Da ein gleichartiger Schaden bereits vor einigen Jahren durch die Versicherung behoben wurde, versucht der Verein die Reparatur in Eigenregie zu bewältigen.

Weiter nennt Herr Wiskow die bisherigen Geldquellen (Versicherung, außerordentlicher Mitgliedsbeitrag, Gemeinde Neverin, liquide Mittel des Vereins).

 

Die finanziellen Auswirkungen müssen dahingehend geändert werden, dass dem Verein zusätzlich 1.500 € zur Verfügung gestellt werden, da im Haushaltsplan bereits 1.000 €r die Gebäudeunterhaltung geplant sind.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen stimmt der Sonderzuweisung an den SV F. L. Jahn Neuenkirchen e.V. in Höhe von 2.500,00 € zur Reparatur eines Wasserschadens zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.