17.05.2018 - 11 Beratung und Beschluss über die Behandlung der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt geprüft. Der Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die  Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Bürger von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil Gevezin bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist gemäß § 19 Absatz 3 BauGB ortüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechzeiten im Amt Neverin eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Geändert beschlossen

Änderung:

Da aufgrund der Stellungnahmen (Hinweise und Anregungen) der Träger öffentlicher Belange, der Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs-und Ergänzungssatzung Gevezin in wesentlichen Teilen geändert wurde, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs vom Planungsstand Mai 2018.

Der Planentwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich aller vorliegenden umweltrelevanten Belange wird gebilligt. Der Entwurf der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Gevezin mit Begründung ist öffentlich auszulegen.  Die Träger öffentlicher Belange und sonstiger Träger die von der Planung berührt werden können, sind über die Auslegung zu informieren. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungsnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12979&selfaction=print