14.03.2018 - 10 Vereinbarung mit der Stadt Altentreptow zur Zah...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Niewelt wird das Wort erteilt. Die gesetzliche Grundlage für den Vertragsabschluss zur Zahlung des Schullastenausgleichs an die Stadt Altentreptow ist zur Zeit nicht gegeben. Im Schreiben vom Ministerium für Bildung und Kultur wird avisiert, dass das Schulgesetz geändert wird. Mit Vorhandensein der gesetzlichen Grundlage ist kein Vertragsabschluss mehr notwendig. Frau Niewelt stellt fest, dass es auf Grund der Nichtzahlung keine Verweigerung der Annahme der Schüler der Gemeinde gibt.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Altentreptow zur Zahlung des Schullastenausgleichs.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12328&selfaction=print