14.03.2018 - 13 Errichtung einer künstlich angelegten Löschwass...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Geppert führt ausführlich zu dieser Beschlussvorlage aus. Nach kurzer Diskussion sind sich die Gemeindevertreter darüber einig, dass dieser Beschluss zurückzustellen ist.

Die Gemeinde ist zur Erstellung einer geeigneten Löschwasserentnahmestelle verpflichtet.

Die fehlende Information des Wasser-und Bodenverbandes wird durch Herrn Wink eingeholt und an die Gemeindevertreter bzw. den Bauausschuss weitergegeben. Es muss, bei evtl. Schaffung eines offenen Löschwasserteiches (kostengünstigere Entschlammung des offenen Gewässers gegenüber der Errichtung eines Löschwasserbehälters) der Grundstückseigentümer seine Zustimmung geben.     

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung eine künstliche Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Sportplatzes am KTO anzulegen.

Die Gemeinde favorisiert

 

(  ) die Planung und Errichtung eines Löschwasserbehälters gemäß DIN 14230 im Bereich

      der Zufahrt zum KTO. Mit der Planung ist ein entsprechendes Planungsbüro zu

      beauftragen. Dazu sind mind. 3 Angebote einzuholen. Des Weiteren sind entsprechende

      Fördermittel zu beantragen

 

oder

 

(  ) die Probebohrung und ggf. Errichtung eines Löschwasserbrunnens gemäß DIN 14220 mit

     Unterwassermotorpumpe.

 

Der Beschluss vom 01.06.2016 VO-35-BO-2016-201 wird aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

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davon anwesend:

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Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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