31.01.2018 - 14 Beschluss zur Sondertilgung eines kommunalen Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch hier erläutert Herr Müller die Beschlussvorlage.

Anschließend verlässt er die Sitzung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von 20.000 € zum 01.03.2018 beim Landesförderinstitut M-V.

Der Kredit beim Landesförderinstitut kann entweder über Sondertilgungen oder durch Kreditumschuldungen ohne Vorfälligkeit abgelöst werden. Da die aktuelle Zinslage nicht wesentlich besser ist, als der momentane Zinssatz, sehe ich von einer Kreditumschuldung ab.

Eine Sondertilgung reduziert die Laufzeit um weitere 2 Jahre.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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