30.01.2013 - 10 Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Jutta Karst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister gibt zur vorliegenden Beschlussvorlage Erläuterungen.
In der Diskussion zu den Platzkosten erwähnt er, dass für einen Ganztagskrippenplatz die Eltern
100,00 Stützung vom Land erhalten. Somit kostete der Ganztagskrippenplatz für die Eltern nicht 275,55 sondern nur 175,55 .
Nach Abschluss der Diskussion wird folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die elfte Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten entsprechend der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kindertagesförderung vom 29.01.2003.
Die Satzung tritt zum 01.02.2013 in Kraft, gleichzeitig tritt die zehnte Änderungssatzung vom 09.02.2011 außer Kraft.
