29.01.2013 - 7 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 29.01.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage lt.§ 18 GemHVO – Doppik in Verbindung mit Punkt 7.1 Verwaltungsvorschrift zu § 18 Rücklagen in Höhe von 13.400 € zur Deckung von Jahresfehlbeträgen aus planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.