29.01.2013 - 7 Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläuterte die Notwendigkeit der Entnahme aus der Kapitalrücklage.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Entnahme aus der Kapitalrücklage lt.§ 18 GemHVO Doppik in Verbindung mit Punkt 7.1 Verwaltungsvorschrift zu § 18 Rücklagen in Höhe von 13.400 € zur Deckung von Jahresfehlbeträgen aus planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.