19.06.2013 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übergab das Wort an Herr Schmidt (1. Stellvertreter)

Herr Schmidt brachte den Beschluss zur Abstimmung.

Eine Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss wird empfohlen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg  - Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2009.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.