11.06.2013 - 7 Aufhebung des Beschlusses,VO-34-BA-2013-046 vom...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt die Aufhebung des Beschlusses, VO-34-BA-046 vom 23.04.2013.

Begründung: Die Beschlussgrundlage ist nicht mehr gegeben. Die Preise sind marktüblich und haushaltstechnisch realisierbar.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen erteilt dem Bürgermeister, Herrn Ritschel, die Vollmacht, in Zusammenarbeit mit einem seiner Stellvertreter und dem Fachbereich Bau des Amtes Neverin die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.