15.05.2013 - 10 Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Frosch erläutert den Gemeindevertretern kurz die Gründe, die zur Änderung der Gebührensatzung führen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die elfte Änderung der Gebührensatzung zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten entsprechend der Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kindertagesförderung vom 29.01.2003.

Die 11. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.05.2013 in Kraft, gleichzeitig tritt die zehnte Änderungssatzung vom 09.02.2011 außer Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage