24.04.2013 - 8 Beschluss zur Haushaltssatzung 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Adomeit erläuterte die Haushaltssatzung 2013, mit der sich der Finanzausschuss am

17.04.2013 befasste.

 

Der Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 35 200,-€  aus. Durch den Bestand an liquiden Mitteln per 31.12.2012 in Höhe von 128 000,00 €, kann dennoch ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden.

r den Ausbau der Straße am Silo werden im Jahr 2013 noch weitere 80.000,- € durch die Gemeinde aufgebracht werden müssen (nach Abzug der Fördermittel).

Im Saldo daraus ergibt sich ein Ergebnis von + 12.800,- € am Jahresende 2013.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushaltsplan 2013 entsprechend der Vorlage zu beschließen.

 

Herr Bernard hat bereits gegenüber dem Finanzausschuss bekundet, dass er dem Haushaltsplan nicht zustimmen wird.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011  (GVOBl. M-V  2011  S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              500.000 EUR

              der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              591.800 EUR

              der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              - 91.800 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

             

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf              - 91.800 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

              die Entnahme auscklagen auf              0 EUR

              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              - 91.800 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a)              die ordentlichen Einzahlungen auf              435.800 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              479.900 EUR

              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              - 44.100 EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              9.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              1.000 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              8.900 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              35.200 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              - 35.200 EUR

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf              0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf              43.400 EUR

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

              a) r die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf              260 v. H.

              b) r die Grundstücke (Grundsteuer B) auf              350 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer auf              285 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2011) betrug              1.462.207,45 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

(2012) beträgt              1.376.307,45 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2013)              1.284.507,45 EUR

 

§ 8 Wertgrenzen

 

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

 

 

§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

1.       Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.

2.       Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

3.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

4.       Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

5.       Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=92&TOLFDNR=1428&selfaction=print