25.08.2021 - 11 Beschluss zur Bevöllmächtigung des Bürgermeiste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister, abweichend der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze (§ 6), für die Entscheidung zur Auftragsvergabe zu bevollmächtigen. Der Auftrag wird nach Ausschreibung erteilt. Diese Vollmacht wird auf einen maximalen Auftragswert in Höhe von 61.000 € begrenzt.

Die Ausfertigung des Auftrags/Vertrags hat entsprechend der Formvorschriften durch den Bürgermeister und einen Stellvertreter zu erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV