23.04.2013 - 7 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Neuenkirch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel erläutert die Gründe für die Änderung der Satzung kurz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschloss am 07.05.2012 eine neue Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Gemeinde Neuenkirchen.

Diese Satzung ist Grundlage für die vorgenannte Beitrags- und Gebührensatzung.

Aus diesem Grunde ist der Bezug in der Präambel der Beitrags- und Gebührensatzung zu ändern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage