01.12.2021 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Sonderg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung berät sich eine Zeit lang, ob alle Grundstücke um das Hotel Hellfeld in die Planung einbezogen werden sollten. Folgende Änderungsbeschlüsse werden gefasst:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Flurstück 110/107 aus dem Geltungsbereich entfernt wird.
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
9 |
0 |
8 |
8 |
0 |
0 |
Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Flurstück 27/16 aus dem Geltungsbereich entfernt wird.
Anzahl der Mitglieder |
Anzahl befangener Mitglieder* |
Davon anwesend |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
Enthaltungen |
9 |
0 |
8 |
4 |
4 |
0 |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt mit den o.g. Änderungen:
1. Dem Antrag der FEH Bauwerk GmbH (Vorhabenträger) auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Anlage 1) gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen zu und beschließt für den in der (Anlage 2) dargestellten Geltungsbereich östlich der Landesstraße L 35, zwischen den Knotenpunkten Hellfelder Straße und Kreisstraße MSE 7 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg". Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 27/16, 110/96,110/111 und 112/3 der Flur 3 in der Gemarkung Trollenhagen.
2. Ziel der o.g. Bauleitplanung soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Dieser Verfahrensschritt wird nach § 4b BauGB auf ein Planungsbüro übertragen; die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Es ist ein geeignetes Planungsbüro vom Vorhabenträger zu beauftragen.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
5. Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Die Gemeinde wird keine finanziellen Mittel bereitstellen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der nach § 12 BauGB erforderliche Durchführungsvertrag ist separat zu verhandeln.
6. Die Kostenübernahmevereinbarung (Anlage 3) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Rechtsanwaltskanzlei LOH, Berlin entsprechend zu mandatieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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