01.12.2021 - 8 Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Enthaler führt im Vorfeld der Beschlussfassung aus, dass ein Bürger der Gemeinde Trollenhagen bei der Rechtsaufsichtsbehörde des LK eine Eingabe über die fehlerhafte Bekanntmachung im Amtsblatt gemacht hat. Dieser Sachverhalt wurde vom Bauamt geklärt, so dass eine neuerliche Bekanntmachung in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes erfolgt und der Beschluss trotzdem gefasst werden kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
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Für das Gewerbegebiet Hellfeld soll in zwei Bereichen eine Erweiterung stattfinden. Das ca. 1,1 ha große Gebiet umfasst zwei Einheiten mit den Flurstücken 110/1, 110/4, 110/17, 110/76 und 110/110 (alle teilweise) der Flur 3, Gemarkung Trollenhagen. Die Planbereiche befinden sich östlich der Landesstraße L35 und schließen an die bereits bestehende Gewerbestandorte an. Für das Gebiet, welches sich aus der Darstellung in der Anlage 1 ergibt, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
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Ziel der Bauleitplanung die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes Hellfeld der Gemeinde Trollenhagen.
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Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Der vom Planungsbüro erarbeitete Vorentwurf (Anlage 2) einschließlich Begründung (Anlage 3) werden von der Gemeinde gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll durch Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt werden
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Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Sämtliche Kosten des Verfahrens, die den Teilbereich 1 (Metallbau Ramm) umfassen, sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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299,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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