26.02.2013 - 13 Beschluss über die Gebührensatzung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Gebührensatzung zur Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der vorliegenden Form.

Der Gemeinde Neuenkirchen obliegt die Beseitigung des auf ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Dazu zählen auch die dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen. Zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe bedient sich die Gemeinde der TAB.

Durch die TAB wurde die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Gruben bzw. Kleinkläranlagen ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma SDL Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Mecklenburg GmbH mit Sitz in Neustrelitz.

Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurde die zu beschließende Gebühr berechnet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage