06.02.2013 - 9 Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Ausbau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ernst gab einige Erläuterungen und hat auch schon Rücksprache mit dem Kämmerer gehalten.

(Geld ist vorhanden)

Zuständig für den Weg ist die Gemeinde, da es auch ein öffentlicher Weg ist.

Ebenfalls  ist eine Zuwegung zur Kläranlage erforderlich.

Ausschreibung muss erfolgen. Ansonsten ist es nicht mehr zu schaffen.

2 Gemeindevertreter finden es bedenklich, da noch kein einziges Haushaltsgespräch geführt wurde.

50 000,-€ waren bereits eingestellt. Die restlichen Mittel kommen aus liquide Mittel.(mit dem Kämmerer abgestimmt)

Ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung ist beim Innenministerium ebenfalls gestellt.

 

Landerwerb ist für den ländlichen Wegebau noch zu tätigen.

BVVG, J. Adomeit – ca. 300 m²- (Austausch mit Land von der Gemeinde)

 

26 Bäume sind als Auflage zu pflanzen (wenn Vorort nicht möglich, dann auch im Gemeindegebiet)

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Maßnahme „Ausbau des ländlichen Weges von der L 27 bis zur Tollense“ im Haushaltsjahr 2013.

r die Maßnahme wurden Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragt und mit Bescheid vom 12. 12. 2012 bewilligt.

Gesamtkosten der Maßnahme:              214.676,33 €

Bewilligte Fördermittel:                            107.822,13 €

Eigenmittel der Gemeinde                            106.854,20 €

In diesem Zuge ist durch das Amt Neverin, Bauamt, ein neuer Ingenieurvertrag für die Leistungsphasen 5- 9 entsprechend der HOAI mit dem Ingenieurbüro merkel Ingenieur Consult zu vereinbaren. Nach Prüfung des Vertrages durch das Bauamt werden der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters bevollmächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.