18.08.2020 - 11 Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kurth und Herr Herklotz erläutern die Zusammenhänge und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen beim Landkreis läuft am 30.09.2020 ab.   

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen fasst in ihrer heutigen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung eines neuen MTW/MZF für die freiwillige Feuerwehr Neuenkirchen-Ihlenfeld.

Für die Beschaffung des MTW/MZF sind entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=726&TOLFDNR=19939&selfaction=print