29.09.2020 - 11 Festlegung der Schutzziele für die Gefahrenarte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt in ihrer heutigen Sitzung die in der Anlage festgelegten Schutzziele für die Gefahrenarten Brandereignis, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) sowie Wassernotfällen, mit dem dafür erforderlichen Fahrzeug. (LF 10 mit dreiteiliger Schiebleiter)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage