13.02.2020 - 10 Beschluss über die Aufstellung der Satzung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beratung zu diesem TOP erfolgte aufgrund des Antrags des Herrn Konkel in nichtöffentlicher Sitzung:

 

Herr Senf erklärt kurz einiges zu den Änderungen der Parkflächen, welche unter anderem Grund für die Änderung des B-Planes sind.

 

Auch für diesen Tagesordnungspunkt beantragt Herr Konkel die namentliche Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis lautet:
Ja-Stimmen: Herr Konkel, Herr Thiele, Herr Ehrlich, Herr Eber, Herr Hanck, Herr Kewitsch, Herr Senf, Herr Sieber, Frau Tramp, Frau Rentner

Nein-Stimmen: Herr Voß

Enthaltungen: Herr Blank, Frau Ziethmann.

 

Zur Beschlussfassung wurde die Öffentlichkeit wieder hergstellt:

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 4. Änderung des B-Planes Nr.2 "Eigenheimstandort Neuendorf". Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

2. Der Geltungsbereich umfasst die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche.

3. Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten und die Schaffung von öffentlichen Stellflächen.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5. Im beschleunigtem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anwendbar. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=691&TOLFDNR=18730&selfaction=print