29.01.2013 - 6 Beschluss zur Haushaltssatzung 2013

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller, der Kämmerer des Amtes Neverin, ging ausführlich den Finanzhaushalt mit den Gemeindevertretern durch.

 

Unter anderem wurde erwähnt, dass die Kreisumlage auf 51 % erhöht wurde, während die Amtsumlage unverändert bei 13,22 % bleibt.

Außerdem erwartet die Gemeinde noch Straßenausbaubeiträge für das Gewerbegebiet in Warlin. Hier lief bis zum letzten Jahr eine Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, welche das Land verloren hat.

 

Vom Kämmerer wurde angeregt, sollten am Ende des Haushaltsjahres noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, diese für eine Sondertilgung des Kredites für das Gewerbegebiet in Warlin einzusetzen. Dies ist auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

 

In diesem Zusammenhang erkundigte sich die Gemeindevertretung nochmal zum Stand der Bearbeitung der Zweitwohnsitzsteuersatzung sowie der Friedhofssatzung.

 

Herr Müller erläuterte zum Stand der Satzung für die Zweitwohnsitzsteuer, dass das Amt hier in Absprachen mit dem Landkreis steht. Um eine rechtssichere Satzung zu erstellen, nimmt es jedoch einige Zeit in Anspruch.

 

Die Friedhofssatzung ist ebenfalls bei der Erstellung. Zu dieser Thematik muss jedoch erst ein Seminar besucht werden, in dem auch erläutert wird, wie mit Alt- und Neuverträgen umzugehen ist.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf  ihrer heutigen Sitzung, entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011  (GVOBl. M-V  2011  S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              1.018.400 EUR

              der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              1.031.800 EUR

              der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              - 13.400 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

             

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf              - 13.400 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

              die Entnahme aus Rücklagen auf              13.400 EUR

              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              0 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a)              die ordentlichen Einzahlungen auf              947.600 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              860.300 EUR

              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              87.300 EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              82.500 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              600 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              81.900 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              169.200 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              - 169.200 EUR

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf              0 EUR

 

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf              94.700 EUR

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

              a) r die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf              300 v. H.

              b) r die Grundstücke (Grundsteuer B) auf              380 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer auf              380 v. H.

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2011) betrug              3.713.734,30 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

(2012) beträgt              3.700.734,30 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2013)              3.700.734,30 EUR

 

§ 8 Wertgrenzen

 

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

 

 

 

 

 

 

§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=69&TOLFDNR=1018&selfaction=print