29.01.2013 - 6 Beschluss zur Haushaltssatzung 2013
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 29.01.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller, der Kämmerer des Amtes Neverin, ging ausführlich den Finanzhaushalt mit den Gemeindevertretern durch.
Unter anderem wurde erwähnt, dass die Kreisumlage auf 51 % erhöht wurde, während die Amtsumlage unverändert bei 13,22 % bleibt.
Außerdem erwartet die Gemeinde noch Straßenausbaubeiträge für das Gewerbegebiet in Warlin. Hier lief bis zum letzten Jahr eine Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern, welche das Land verloren hat.
Vom Kämmerer wurde angeregt, sollten am Ende des Haushaltsjahres noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, diese für eine Sondertilgung des Kredites für das Gewerbegebiet in Warlin einzusetzen. Dies ist auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
In diesem Zusammenhang erkundigte sich die Gemeindevertretung nochmal zum Stand der Bearbeitung der Zweitwohnsitzsteuersatzung sowie der Friedhofssatzung.
Herr Müller erläuterte zum Stand der Satzung für die Zweitwohnsitzsteuer, dass das Amt hier in Absprachen mit dem Landkreis steht. Um eine rechtssichere Satzung zu erstellen, nimmt es jedoch einige Zeit in Anspruch.
Die Friedhofssatzung ist ebenfalls bei der Erstellung. Zu dieser Thematik muss jedoch erst ein Seminar besucht werden, in dem auch erläutert wird, wie mit Alt- und Neuverträgen umzugehen ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.018.400 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.031.800 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf - 13.400 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf - 13.400 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR
die Entnahme aus Rücklagen auf 13.400 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 947.600 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 860.300 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 87.300 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 82.500 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 600 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 81.900 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 169.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 169.200 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 94.700 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2011) betrug 3.713.734,30 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
(2012) beträgt 3.700.734,30 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2013) 3.700.734,30 EUR
§ 8 Wertgrenzen
Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit
- Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.
- Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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