16.06.2020 - 15 Entlastung Bürgermeister für Jahresabschluss 2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Teutloff informiert über die Vorgehensweise bei der Entlastung des Bürgermeisters.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2017.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.