16.01.2020 - 9 Satzung über den B-Plan Nr. 9 "Sondergebiet Pho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Erläuterungen des vorherigen TOP finden hier ebenfalls Anwendung. Der Flächennutzungsplan muss geändert werden. Das geplante Gebiet schließt sich an den B-Plan aus TOP 8 an. Der Finanz- und Bauausschuss empfiehlt, dem Beschluss zuzustimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

1. Die die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2" der Gemeinde Blankenhof “.

Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Gevezin, Flur 3, Flurstücke 51 (TF), 52 (TF), 54/1 (TF).

Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Plan hervor.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

Da das B-Plangebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, beschließt die Gemeinde die Änderung des Flächennutzungsplans, um die Planungen in Übereinstimmung zu bringen.

 

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme oder durch eine Bürgerversammlung auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Sämtliche Kosten, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Zusammenhang stehen (z. B. Planungs- und Gutachterkosten) sind durch den Antragsteller zu zahlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war Herr Kappenberg von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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