16.01.2020 - 8 Satzung über den B-Plan Nr. 8 "Sondergebiet Pho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schubert übergibt das Wort an Herrn Vohs als Vorsitzenden des Finanz- und Bauausschusses.

Der Ausschuss hat sich intensiv mit den beplanten Grundstücken auseinandergesetzt und mit Herrn Kalke über den Betreiber und die Aufteilung der Gewerbesteuer gesprochen. Der Ausschuss empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen, da ein Aufstellungsbeschluss nicht verbindlich ist. Die Gemeinde bleibt weiterhin Herrin des Verfahrens. Die Planung steht noch ganz am Anfang und wird durch Herrn Kalke und die Gemeindevertretung weiter bearbeitet, sodass eine durchdachte und kommunizierte Vorlage der geplanten Fläche veröffentlicht werden kann. Nachdem die Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden, wird zeitnah ein Vorentwurfsplan ausgearbeitet, welcher dann veröffentlicht wird.

 

Herr Kalke gibt Ausführungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens und für die Regelungen bezüglich der Gewerbesteuer; von dieser sollen 85 % in der Gemeinde bleiben.

Er erklärt weiterhin, dass auch in Rücksprache mit Herrn Diekow 3 Einzelbeschlüsse für die 3 geplanten Gebiete gefasst werden, damit bei Belangen besser reagiert werden kann. So muss im Zweifel nur ein B-Plan und nicht das gesamte Projekt verworfen werden.

Auf Nachfrage führt Herr Kalke aus, dass das Plangebiet im Rahmen des Vorentwurfverfahrens oder mit einem neuen Verfahren erweitert werden könnte, sofern dies gewünscht ist.

Die vorliegenden Pläne sind nur ein grobes Fenster und werden im weiteren Verlauf verfeinert.

Um die Gemeinde schadlos zu halten wird ein städtebaulicher Vertag erarbeitet, wonach die K & K Projekt UG zum Beispiel kein Anrecht auf die Bebauungspläne hat.

 

Der Vorentwurf wird zeitnah in einer Einwohnerversammlung vorgestellt, in der alle Anregungen und Belange protokolliert werden. Diese werden dann in die Satzung aufgenommen. Der anschließend erarbeitete Entwurf liegt dann im Amt Neverin zur Einsichtnahme aus.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 1" der Gemeinde Blankenhof.

Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Gevezin, Flur 3, Flurstück 50 (TF), 51 (TF), 52 (TF), 54/1 (TF), 59/4 (TF) 59/2 (TF) Gemarkung Chemnitz Flur 1 Flurstück 485 (TF)

Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Plan hervor.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das

öffentliche Netz.

 

Da das B-Plangebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, beschließt die Gemeinde die Änderung des Flächennutzungsplans, um die Planungen in Übereinstimmung zu bringen.

 

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme oder durch eine Bürgerversammlung auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Sämtliche Kosten, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Zusammenhang stehen (z. B. Planungs- und Gutachterkosten) sind durch den Antragsteller zu zahlen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war Herr Kappenberg von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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