20.05.2020 - 12 Feststellung Jahresabschluss 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 20.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Tina Köpsel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gruß führt zu einem Gespräch mit Herrn Weidemann (RPA) aus. Im abschließendem Prüfvermerk zur Jahresabschlussprüfung 2017 wurde die folgende Anmerkung für die den Jahresabschluss feststellende Gemeindevertretung aufgenommen: „Alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neverin haben freiwillig und ohne gesetzliche Grundlage einen vorzeitigen Umstieg auf die elektronische Dokumentenablage bereits zum 01.01.2015 vollzogen. Diese grundlegende Umstellung ist aus verwaltungsökonomischer Sicht irreversibel. Die Pflicht zur elektronischen Aktenführung gilt in Mecklenburg-Vorpommern für alle Behörden erst ab 1. Januar 2020. Die Verwaltung hat nunmehr den bedeutenden, Abhilfe versprechenden Schritt mit der Umstellung vom alten Rechnungslegungssystem Finanz+ der Firma DATA-PLAN Computer Consulting GmbH auf die Software H&Hpro Doppik der Firma H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH, die die digitale Belegstruktur fehlerfrei in ihr Finanzprogramm einzubinden versteht, vollzogen. Da eine rückwirkende Jahresabschlusserstellung für die noch offenen Haushaltsjahre 2017 - 2019 mit dem erst ab dem 01.01.2020 angewandten Programm H&H nicht möglich ist, werden die o.g. Mängel unweigerlich bis zum Jahresabschluss auf den 31.12.2019 gänzlich oder anteilig bestehen bleiben. Die Gemeindevertretung kommt ohne jede Möglichkeit der Einflussnahme auf diesen technisch begründeten Umstand nicht umhin, die lediglich eine Einschränkung und nicht etwa eine Versagung des Bestätigungsvermerks begründenden Mängel zu akzeptieren.“ Herr Gruß betont, dass somit die Haftung nicht bei den Gemeindevertretern liegt, da die Grundsätze der ordentlichen Buchführung bemängelt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 anzuerkennen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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8,1 MB
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77,1 kB
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