20.05.2020 - 11 Beschluss zur Umschuldung eines Kredits
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 20.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Kämmerer hatte die ihm vorliegenden Angebote der Banken an die Gemeindevertreter per E-Mail gesandt. Herr Saß möchte diesen Beschluss im Finanzausschuss besprechen und empfiehlt daher die Verschiebung der Abstimmung. Die Gemeindevertreter folgen dieser Empfehlung und sind sich darüber einig, dass eine Sitzung zu diesem Thema vor dem 30.06.2020 stattfinden muss.
Des Weiteren besteht, wie in der Niederschrift der Sitzung vom 26.02.2020 im TOP 14 beschrieben, die Aufgabe an die Verwaltung, den Verkauf der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Trollenhagen auf rechtliche Möglichkeiten zu prüfen.
Beschluss:
Die Gemeinde Trollenhagen hat im September 2010 einen Kredit für die Erschließung des Gewerbegebiets in Höhe von 807.100 € aufgenommen. Dieser Kredit sollte dann über die Grundstücksverkäufe an mögliche Investoren refinanziert und zurückgezahlt werden. Bis zum heutigen Tag konnte keine Refinanzierung erfolgen. Der ursprüngliche Kreditvertrag hatte eine Laufzeit von 10 Jahren. Zum 30.06.2020 läuft die Zinsbindung aus, so dass eine Umschuldung der o.g. Kreditsumme fällig wird.
Der Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Finanzen wird spätestens bis zum 30.06.2020 vergleichbare Angebote zur Kreditumschuldung einholen.
In Form einer Eilentscheidung des Bürgermeisters wird dann eine Prolongation bei dem Kreditinstitut vereinbart, welches die günstigsten Konditionen abgegeben hat.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird in einem späteren Beschluss durch die Gemeindevertretung nach § 39 (3) KV M-V genehmigt.