26.02.2020 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Es sind 13 Bürger der Gemeinde anwesend.

Ein Bürger möchte, mit Bezug auf den Tagesordnungspunkt 8 (Satzung über den B-Plan Nr. 15 "Erweiterung B-Plan Nr. 4 Podewall" - 1. Abwägungsbeschluss, 2. Satzungsbeschluss, 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes VO-38-BO-2019-435) der heutigen Sitzung, seine Bedenken äußern. Herr Enthaler verweist auf die Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen und führt aus, dass sich Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung beziehen dürfen.

Ein weiterer Bürger erfragt die noch ausstehenden Antworten auf seine Schreiben und Einwände zum geplanten Baugebiet in Podewall. Herr Enthaler erläutert, dass in den Anlagen zum Beschluss eine Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen und schriftlich niedergelegt wurde.

(Anmerkungen der Verwaltung: Der Auslegungszeitraum lief vom 07.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019. Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung mit der heutigen Beschlussvorlage Nr. VO-38-BO-2019-435 in Form einer Abwägungstabelle mit entsprechendem Abwägungsvorschlag zur Verfügung gestellt. Wenn die Gemeindevertretung diesem Vorschlag folgt bzw. Änderungen zu einzelnen Stellungnahmen vornimmt und diese beschließt, ist der Abwägungsvorgang abgeschlossen. Erst danach werden die Einreicher von Stellungnahmen über den Umgang mit ihrer Stellungnahme schriftlich durch das Amt informiert.)

Der Bürger verweist darauf, dass während der Sitzung vom 18.09.2019 von Herrn Saß geäußert wurde, dass alle Stellungnahmen nach der Auslegungsfrist beantwortet werden.

Herr Enthaler wiederholt seine vorherigen Ausführungen, dass die Abwägung der Stellungnahmen für die Öffentlichkeit einsehbar war und bestätigt, dass auch ein Anschreiben eines beauftragten Rechtsanwalts berücksichtigt wurde und gesonderte Antworten nicht erfolgen.

(Anmerkungen der Verwaltung: Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen, die während des Auslegungszeitraums 07.10.2019 bis 08.11.2019 eingereicht wurden, sind nicht veröffentlicht worden. Dies war in der Vergangenheit anders. Der Bürger konnte über die Homepage des Amtes den Sitzungskalender der Gemeinden einsehen und auch die einzelnen Beschlussvorlagen des öffentlichen Teils öffnen (einschließlich der öffentlichen Anlagen). Dies wurde jedoch auf Grund einer vorläufigen Grundsatzentscheidung des Amtsvorstehers geändert. Die einzelnen öffentlichen Beschlussvorlagen sind derzeit nicht im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar, da laut Kommunalverfassung nur die Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung einer Gemeindevertretersitzung besteht (nicht aber über den Inhalt der einzelnen Tagesordnungspunkte). Über diese vorläufige Grundsatzentscheidung wird der Amtsausschuss jedoch in der nächsten Sitzung beraten, um abschließend festzulegen, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen wird.)

 

Ein Bürger übergibt an Herrn Enthaler die schriftlich gefassten Spielregeln zum Boseln. Mit dem Boseln beginnt das diesjährige Dorffest.

 

Des Weiteren erwähnt der Bürger, dass demnächst ein Treffen mit dem Kunst, Kultur und Leben e.V. stattfindet und führt aus, dass evtl. zu klärende Sachverhalte aus der Gemeinde während des Treffens besprochen werden können.

 

Ein Einwohner stellt Fragen hinsichtlich des Verbrennens von Gartenabfällen auf privaten Grundstücken, da in der Vergangenheit Abfall verbrannt wurde. Des Weitern möchte der Einwohner wissen, ob Anzeigen verfolgt werden.

Herr Enthaler antwortet, dass anonymisierte Anzeigen nicht weiter verfolgt werden.

Herr Enthaler wird mit der Amtsverwaltung zu den rechtlichen Grundlagen des Verbrennens von Gartenabfällen das Gespräch suchen und das Thema an den Fachausschuss delegieren. Über die Ergebnisse wird informiert.