13.05.2020 - 9 Grundsatzbeschluss zur Erhebung eines Niedersch...

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Wortprotokoll

Herr Klose führt aus, dass der Widerspruch von Frau Niewelt den Gemeindevertretern vorliegt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Abwasserentsorgung zu organisieren und dass dies an die TAB durch Vertrag übertragen wurde. Frau Frenzel erfragt, wer die im Beschluss aufgeführten 10.000 Euro trägt. Es folgt eine Diskussion unter den Gemeindevertretern. Herr Klose gibt nach einem Telefonat mit Frau Niewelt die Information, dass diese Kosten für die einmalige Bestandsaufnahme die Gemeinde tragen wird. Die Gemeinde ist Eigentümer der Leitungen, Erneuerungen/Sanierungen der Leitungen erfolgten durch die TAB.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Erhebung von einem Niederschlagswasserentgelt zum 01.01.2021 entsprechend der Erläuterungen aus der Beschlussvorlage VO-35-LVB-2020-412.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage