03.12.2019 - 11 Beschluss zum Antrag des Herrn Schwolow auf Ein...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Tramp erklärt, dass es für diese Flächen schon einmal einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gab, welcher abgelehnt wurde. Sie ist der Meinung, dass das Vorhaben nicht in das Dorfbild passt und auch die Bebauung in der zweiten Reihe findet sie nicht gut. Auch die Eigentümer der umliegenden Grundstücke seien eher gegen das Vorhaben. Die Gemeindevertretung schließt sich dieser Meinung an. Herr Thiele und Herr Voß äußern einige Bedenken aus Sicht der Feuerwehr. Herr Konkel ist der Ansicht, dass man sich an der Meinung der unmittelbaren Nachbarn orientierten sollte.

Herr Blank stellt klar, dass es zunächst nur um die Entscheidung geht, ob der Antragsteller ein Bauleitplanverfahren einleiten darf oder nicht. Das Vorhaben sei außerdem technisch umsetzbar.

Der Bürger verlässt die Sitzung um 19:14 Uhr.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt, dem Antrag des Herrn Schwolow auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nach § 12 BauGB stattzugeben.

Alle Kosten, die mit der Durchführung des Verfahrens entstehen sind vom Antragsteller zu tragen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Antragsteller hat eine Ausgrenzung (Darstellung) des künftigen Geltungsbereichs des Plangebiets vorzulegen, damit ein entsprechender Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

10

Stimmenthaltungen:

2

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=666&TOLFDNR=18152&selfaction=print