18.12.2019 - 13 Zukünftiger Umgang mit Zuschüssen für Clubs und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 18.12.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Paul Hamann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Neverin beschließt den Umgang mit Zuschüssen gemäß der genannten Erläuterungen:
- Die unten genannten Zuschüsse gelten widerruflich für die Jahre 2020, 2021 und 2022
- Das Geld kann mittels formlosen Antrag in einer Summe bargeldlos abgerufen werden
- Ein Nachweis in Form von Belegen ist nicht notwendig
- Eine finanzielle Beteiligung über die Zuschüsse hinaus ist ausgeschlossen
- Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwerte bieten
- Die Zuschüsse dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen
Zuschusshöhen:
Dorfclub Neverin 3.000,00 €
Dorfclub Glocksin 750,00 €
Ortsgruppe Volkssolidarität 750,00 €
Sportgruppe Post-Telekom 500,00 €
Freiwillige Feuerwehr Neverin 700,00 € .