18.12.2019 - 13 Zukünftiger Umgang mit Zuschüssen für Clubs und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die bisherige jährliche Antragstellung durch die Vereine wird entfallen. Die Vereine erhalten eine Planungssicherheit. Herr Klose wird die Vereine informieren.  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Neverin beschließt den Umgang mit Zuschüssen gemäß der genannten Erläuterungen:

- Die unten genannten Zuschüsse gelten widerruflich für die Jahre 2020, 2021 und 2022

- Das Geld kann mittels formlosen Antrag in einer Summe bargeldlos abgerufen werden

- Ein Nachweis in Form von Belegen ist nicht notwendig

- Eine finanzielle Beteiligung über die Zuschüsse hinaus ist ausgeschlossen

- Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwerte bieten

- Die Zuschüsse dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen

Zuschusshöhen:

Dorfclub Neverin 3.000,00 €

Dorfclub Glocksin 750,00 €

Ortsgruppe Volkssolidarität 750,00 €

Sportgruppe Post-Telekom 500,00 €

Freiwillige Feuerwehr Neverin 700,00 € .

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.