18.12.2019 - 11 Feststellung Jahresabschluss 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Witthaus führt zum Sachverhalt aus. Er erwähnt, dass der Rückstand der Erstellung der Jahresabschlüsse aufgeholt wurde. Vom Bürgermeister wird erläutert, dass der im Bericht des RPA erwähnte Mangel der digitalen Belegablage programmbedingt auftritt. Frau Frenzel verweist auf die Empfehlung des RPA im Bericht und möchte dies im Beschlusstext aufgenommen haben. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit

§ 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.11.2019 für das Haushaltsjahr 2016 festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage