18.12.2019 - 9 Beschluss zum Standort einer Funkübertragungsst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose führt zu vorangegangen Gesprächen zum Standort aus. Herr Kosin erfragt, ob es das Dach des Wohnblocks ist, auf dem auch die Sirene installiert ist, dies wird von Herrn Klose bejaht. Herr Ziegner zeigt nach Fragen zum Aussehen dieser Antenne ein Bild von einer Antenne, welche in Ihlenfeld installiert war.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt, der Telekom als Standort zur Errichtung und zum Betrieb einer Funkübertragungsstelle, die Dachfläche des Wohnblocks in der Dorfstraße 4, 17039 Neverin zur Verfügung zu stellen.

Ein entsprechender Mietvertrag ist abzuschließen, über den durch die Gemeindevertretung gesondert zu entscheiden ist,

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.