24.09.2019 - 11 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Bl...

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geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:

§ 3 Rechte der Einwohner
(1) Die Bürgermeisterin unterrichtet die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde. Sie kann durch öffentliche Bekanntmachung einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde einberufen. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden.
(…)
(4) Die Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der Bürgermeisterin zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von maximal 30 Minuten vorzusehen.
In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen.

 

 

§ 5 Ausschüsse
(…)
(2) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich wie folgt zusammen:
- Ausschuss für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr aus mind. 4 und max. 6 Gemeindevertretern und mind. 2 und max. 3 sachkundigen Einwohnern.
- Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport aus mind. 4 und max. 6 Gemeindevertretern und mind. 2 und max. 3 sachkundigen Einwohnern.
Die Mehrheit der Gemeindevertreter in den Ausschüssen ist zu sichern.
(3) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
- Bau- & Finanzausschuss für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr, Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen
(…)

§ 6 Bürgermeister / Stellvertreter

(1) Die Bürgermeisterin trifft Entscheidungen bis zu den folgenden Wertgrenzen:
 1. Über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 5.000 € gerichtet sind sowie bei
 wiederkehrenden Leistungen von 400 € pro Monat.
 2. über überplanmäßige Ausgaben von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle,
 jedoch nicht mehr als 500 € sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 500 € je
 Ausgabenfall.
 (…)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage