13.11.2019 - 16 Wahl des weiteren Mitglieds des Amtsausschusses
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mi., 13.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Wortprotokoll
Herr Klose erläutert den Sachverhalt. Nach der Kommunalwahl 2019 war entsprechend § 171 Abs. 1 KV M-V die Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes zum 30.06.2018 ausschlaggebend.
Da die Gemeinde Neverin zu diesem Zeitpunkt 999 Einwohner zählte, konnte keine Wahl für ein zweites Mitglied im Amtsausschuss Neverin stattfinden.
In der Schweriner Kommentierung zum § 132 KV M-V heißt es unter anderem: „Bei der zu ermittelnden Zahl der weiteren Mitglieder ist § 171 Abs. 1 zu beachten, so dass bei deren Wahl die Einwohnerzahl vom 30. Juni des Vorjahres maßgebend ist. Ändert sich jenseits der Vorgabe des § 176 Abs. 4 im Laufe der Legislaturperiode die Einwohnerzahl über einen Schwellenwert hinaus, so besteht jeweils mit dem 1. Januar eines Jahres die Möglichkeit, einen zusätzlichen Vertreter zu entsenden.
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Neverin betrug zum 30.06.2019: 1.021 EW
Herr Klose schlägt Frau Frenzel als zweites Mitglied im Amtsausschuss vor. Weitere Vorschläge werden nicht geäußert. Eine geheime Wahl wird von den Gemeindevertretern nicht gewollt.
Die Gemeindevertretung wählt Frau Ines Frenzel mit Wirkung zum 01.01.2020 als zweites Mitglied für den Amtsausschuss des Amtes Neverin.
Frau Frenzel nimmt die Wahl an.