18.09.2019 - 11 Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Saß erteilt Herrn Gruß das Wort. Eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 liegt den Gemeindevertretern vor. Herr Gruß führt aus, dass laut Prüfbericht die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht gegeben sind. Leider wurde dies in den Vorjahren bereits mitgeteilt und konnte bis dato nicht behoben werden. Nach kurzer Diskussion unter den Gemeindevertretern wird festgestellt, dass der Finanzausschuss die Zustimmung zum Jahresabschluss 2016 empfiehlt, aber für die kommenden Jahre die Bitte an die Verwaltung richtet, dass die im Prüfbericht aufgeführten Mängel abgestellt werden. Herr Gruß erwähnt, dass in der Vergangenheit Gespräche und Erklärungen mit der leitenden Verwaltungsbeamtin, dem Kämmerer und dem Rechnungsprüfungsamt geführt wurden, die beschrieben Mangel aber nicht abgestellt wurden bzw. auf Grund der verwendeten Software nicht abgestellt werden konnten.

Anmerkung der Verwaltung: Die Anschaffung einer neuen Finanzsoftware wurde vom Amtsausschuss des Amtes Neverin einstimmig beschlossen und wird ab dem 01.01.2020 genutzt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt gemäß § 60 Absatz 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 anzuerkennen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=638&TOLFDNR=17385&selfaction=print