11.09.2019 - 13 Beschluss zur bilanziellen Übernahme des Schulc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Witthaus führt zum Sachverhalt aus. Die Gemeinde Neverin ist Eigentümer des Grundstücks, die Containernutzung erfolgte damals durch die Schule und derzeit durch den Träger des Hortes. Die Gemeinde Neverin hat mit der Volkssolidarität e.V. einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der den fest mit dem Grund und Boden verbundenen Container als wesentlichen Bestandteil des Grundstückes beinhaltet.