11.09.2019 - 8 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose erteilt den anwesenden Herren von der Solarprojektfirma das Wort, ein Herr führt zum Sachverhalt aus und beantwortet aufkommende Fragen der Gemeindevertreter und anwesenden Einwohner. Herr Klose betont, dass es sich um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Im Verfahren vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss sei dies der erste Schritt. Eine Entscheidung für oder gegen den Solarpark trifft die Gemeinde mit dem Aufstellungsbeschluss noch nicht. Nach der Abstimmung zu diesem TOP verlassen die zwei Herren die Sitzung.   

 

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Normalverfahren, zweistufig mit Umweltbericht und einem Artenschutzfachbeitrag.

 

2. Der Geltungsbereich umfasst das im anliegenden Lageplan gekennzeichnete Plangebiet (Anlage 3).

 

3. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen durch die Festsetzung eines Sondergebietes Photovoltaik nach § 11 BauNVO.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage