11.09.2019 - 16 Änderung der Aufwandsentschädigung für den stel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert, dass Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger (Wehrleiter, stellv. Wehrleiter, Sicherheitsbeauftragter, Jugendwart) einer Wehr gezahlt werden. Der damalige Beschluss wurde nicht mit geltendem Recht übereinstimmen gefasst.

 

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Beschluss:

Die Gemeinde Neverin beschließt die monatliche Zahlung für den stellv. Wehrführer auf 85,00 € festzusetzen. Die geänderte Zahlung erfolgt ab dem 01.10.2019. Auf eine Rückzahlung wird verzichtet.

Damit wird der Beschluss vom 12.02.2014 „Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr“ (VO-35-OA-2014-084) im Bereich der Aufwandsentschädigung für den Stellvertretenden Gemeindewehrführer von 90,00 € auf 85,00 € geändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=637&TOLFDNR=17209&selfaction=print