11.09.2019 - 16 Änderung der Aufwandsentschädigung für den stel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Neverin beschließt die monatliche Zahlung für den stellv. Wehrführer auf 85,00 € festzusetzen. Die geänderte Zahlung erfolgt ab dem 01.10.2019. Auf eine Rückzahlung wird verzichtet.
Damit wird der Beschluss vom 12.02.2014 „Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr“ (VO-35-OA-2014-084) im Bereich der Aufwandsentschädigung für den Stellvertretenden Gemeindewehrführer von 90,00 € auf 85,00 € geändert.