27.08.2019 - 13 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Wu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Über die Vorschläge der Fraktion und der Wählergemeinschaft wurde bei den einzelnen
Paragraphen abgestimmt.
Folgende Änderungen sind in der Hauptsatzung aufzunehmen:
§ 2 Ortsteile muss es heißen: Neu Rhäse
§ 3 Abs. 4 ist zu ergänzen:
Die Fragen, Vorschläge……. beziehen. „In Ausnahmefällen ist es mit Zustimmung der Mehrheit der Gemeindevertretung möglich, Fragen zu späteren Beratungsgegenständen zuzulassen“.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 1 Enth.
§ 4 Abs. 2 auf 10 Arbeitstage ändern
Abstimmung 13 Ja-Stimmen
§ 5 Abs. 2 ändern: Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich aus
4 Gemeindevertretern zusammen.
§ 5 Abs.3 dritter Anstrich soll heißen:
-Ausschuss für Soziales, Jugend, Kultur und Sport: ….
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 6 Abs. 2 wird ändern:
Die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung im Sinne des Abs. 1 mündlich in der darauffolgenden Gemeindevertretersitzung zu unterrichten
Abstimmung 13 Ja-Stimmen
§ 7 Abs. 1
Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1200,00 €.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 4 Nein
§ 7 Abs. 2
Der 1.Stellvertreter erhält monatlich 200,00 €.
Der 2.Stellvertreter erhält monatlich 100,00 €.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 7 Abs. 3 wird ergänzt:
Alle Mitglieder der Gemeindevertretung, außer der Bürgermeister, erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen …….ein Sitzungsgeld von 40,- €.
Im § 7 Abs.3, Satz 3 wird gestrichen: „bzw. ihrer Ausschüsse“
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 7 Abs. 4 wird geändert:
Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf die Anzahl der Gemeindevertretersitzungen beschränkt.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 7 Abs. 5
Die Vorsitzenden der Fraktionen erhalten eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von 30,00 €
Abstimmung: 7 Ja, 6 Nein
§ 7 Abs. 6 wird ersatzlos gestrichen
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 8 Abs. 5 ist „Höhe Gaststätte Hubertus“ zu streichen
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
§ 9
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,6 kB
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2
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682,6 kB
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