27.08.2019 - 8 Satzung über die 2. Änderung und Teilaufhebung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) mit folgender Änderung gebilligt: Auf Seite 3, Punkt 1.1 ist der Satz „Die Flächen sollen nicht für die Eigenheimbebauung vergeben werden, sondern sind für eine Bebauung mit altengerechten Wohnungen vorgesehen.“ und auf Seite 10, Punkt 2.3 sind im 2. Satz die Wörter „…mit altengerechten Wohnungen…“ ersatzlos zu streichen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) geprüft.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die vorliegende Fassung der Satzung über die 2. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin bestehend aus Satzungstext und Lageplan (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

    Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) mit folgender Änderung gebilligt: Auf Seite 3, Punkt 1.1 ist der Satz „Die Flächen sollen nicht für die Eigenheimbebauung vergeben werden, sondern sind für eine Bebauung mit altengerechten Wohnungen vorgesehen.“ und auf Seite 10, Punkt 2.3 sind im 2. Satz die Wörter „…mit altengerechten Wohnungen…“ ersatzlos zu streichen.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung

 

  1. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes angepasst wird.

Der geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Allgemeines Wohngebiet“ aus (Anlage 5). Die Fläche wird künftig als „Reines Wohngebiet“ dargestellt.

Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wulkenzin rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=631&TOLFDNR=16956&selfaction=print