27.08.2019 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

-   Ein Bürger hatte eine Beschwerde gegen einen Gemeindevertreter, der seinen Hund

unkontrolliert und ohne Leine u.a. auch auf dem Spielplatz laufen lässt. Als er ihn daraufhin Vorort ansprach, kam es zum Wortgefecht bzw. Beschimpfungen. Nach reger Diskussion wurde durch den Gemeindevertreter bestätigt, dass in Zukunft der Leinenzwang eingehalten wird.

 

- Frau Beier und Frau Fröhlich waren als Vertreter der Plattsnacker anwesend. Sie beantragten aus dem ehem. Spritzenhaus eine kleine Heimatstube zu machen. Das Gebäude ist das älteste Gebäude in Wulkenzin. Dieses soll ein Gemeinschaftsprojekt aller Vereine werden. Aber immer unter der Voraussetzung, dass die Feuerwehr/Feuerwehrverein ein gleichwertiger Raum in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden kann.

Jeder Gemeindevertreter erhielt ein Schreiben mit den Fakten zur Historie des Spritzenhauses.

 

Des Weiteren sprach sie an, dass das Kriegerdenkmal nicht würdevoll gestaltet wurde.

 

-Es gab noch rege Diskussion von den Bürgern zur Fraktionsbildung in der Gemeindevertretung.

Die Bürger waren der Meinung, dass eine Fraktion nicht nötig ist. Gemeindevertreter sollten für die Bürger der Gemeinde da sein und nicht die große Politik betreiben wollen.

Es wurden die Beweggründe zur Bildung der Fraktion geschildert. U.a, das eine Fraktion mehr Rechte hat. Auch die Mitglieder der Fraktion sind angetreten, um was für die Gemeinde zu bewegen. In der Fraktion hat jeder Gemeindevertreter seine eigene Stimme.

 

-Der Bürgermeister informierte auf Nachfrage, dass die Fläche hinter dem Parkplatz 4 WE (Hauptstr. Wulkenzin) nach Fertigstellung zur Futtergewinnung abgegeben wurde.

 

-Es gab Anfragen zur Erweiterung B-Plan-Nr. 2 Neuendorf.

Dazu gab Herr Diekow ausführliche Informationen:

U.a. warum es zur Verringerung der zulässigen Wohneinheiten kam.

Die Gemeinde hat keine Möglichkeit gegen die Raumordnungsbehörde vorzugehen.

Gemäß Punkt 2.1.5. des Anzeige-Erlasses des Ministeriums Bau, Landesentwicklung und Umwelt vom 6.Mai 1996 handelt es sich bei den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes M-V um bindendes Recht, über das sich die Gemeinde nicht im Wege der Abwägung hinwegsetzen kann.

 

Somit ist eine Fortführung des Aufstellungsverfahrens (für 50 WE) ausgeschlossen.

 

Die Behörde hat als Kompromissvorschlag 25 Wohneinheiten befürwortet.

Wie viele Baugrundstücke die Gemeinde nachher veräußern kann, kann derzeit nicht gesagt werden. Es wird auch danach gehen, wo die Erschließung am günstigsten ist.

 

-Der Bürgermeister übergibt das Wort an den neugewählten Amtsvorsteher des Amtes Neverin, Herrn Peter Enthaler.

Er begrüßte alle Anwesenden und beglückwünschte die Gemeindevertreter zur Wiederwahl bzw. zur Neuwahl. Es erfolgte dann eine Vorstellung des Amtsvorstehers.

 

 

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