26.06.2019 - 7 Wahl eines zweiten Vertreters der Gemeindevertr...

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Wortprotokoll

Herr Klose führt zum Sachverhalt aus. Der ehrenamtliche Bürgermeister ist kraft seines Amtes Mitglied im Amtsausschuss. Gemeinden über 1.000 Einwohner stellen ein zweites Mitglied im Amtsausschuss. In der Gemeinde Neverin waren es am heranzuziehenden Stichtag 999 Einwohner. Der von Herrn Hesse gestellte Antrag wurde vom Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE), als untere Rechtsaufsichtsbehörde, nicht befürwortet.

Von daher bedarf dieser Tagesordnungsordnungspunkt keiner weiteren Behandlung.

 

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