17.07.2019 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Tr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

§ 7 Entschädigungen

(1)     Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.000,00 €.

 Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine

 Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu

 vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

 

(2)     Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters

 erhält monatlich 200,00 €, die zweite Stellvertretung monatlich 100,00 €.

 Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Auf-

 wandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die

 Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert eine stellvertretende Person, weil der

  gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwands-

 entschädigung nach Absatz 1 zu.

Abs. 3 und 4 bleiben unverändert, die Rechtschreibung ist zu prüfen

.

 

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  Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=599&TOLFDNR=16552&selfaction=print