16.07.2019 - 10 Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürger verlässt den Raum. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung mit den folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

Grundsätzlich bittet die Gemeindevertretung die Rechtschreibung zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Nachfolgende Streichungen sind in der Textfassung zu löschen.

Die Gemeindevertretung bittet um Ergänzung der Präambel. Hierin soll darauf hingewiesen werden, dass alle Funktionsbezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen sind, aus Gründen der besseren Lesbarkeit/Verständlichkeit wurde die männliche Form gewählt.

 

§ 1 – Sitzungen der Gemeindevertretungen

Abs. 2 Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt sieben Werktage, für

 Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

Abs. 1 und 3 bleiben unverändert

 

§ 3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen

 Abs. 3 Bildund Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht,

 Bild- und Tonübertragungen von Sitzungen und Medien nach Satz 1, wenn kein Gemeindevertreter widerspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zuschauer dürfen nur nachihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen werden.

 

§ 4 Beschlussvorlagen und Anträge

 Abs. 1 Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sollen

 möglichst dem Bürgermeister Vorsitzendender Gemeindevertretung spätestens

 zwei Wochen vor der Sitzung der Gemeindevertretung in schriftlicher Form vorgelegt

 werden. Dies gilt nicht für Angelegenheiten, die sich in der Ausschussberatung befinden.

Abs. 2 und 3 bleiben unverändert

 

§ 6 Sitzungsablauf

 Abs. 1 Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind grundsätzlich in folgender

 Reihenfolge durchzuführen:

a)      Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

b)      Änderungsanträge zur Tagesordnung

c)      Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung

d)      Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde

e)      Einwohnerfragestunde

f)        Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen

g)      Abwicklung der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil

h)      Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung

i)        Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der voran gegangenen Sitzung

j)        Abwicklung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil

k)      Schließen der Sitzung.

Abs. 2 Die Sitzungen sollen spätestens um <22.00Uhr> beendet werden, sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheiten noch auf der Tagesordnung stehen.

 

§ 7 Worterteilung

 Abs. 1 Mitglieder der Gemeindevertretung [(und der Bürgermeister)], die zur Sache

 sprechen wollen, haben sich bei dem Bürgermeister durch Handzeichen zu Wort

 zu melden.

 Abs. 2 Der Bürgermeister erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen,

 soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hier von abgewichen wird.

 Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen.

Abs. 3, 4 und 4 bleiben unverändert

 

§ 13 Niederschrift

 Abs. 2 Die Sitzungsniederschrift ist vom Bürgermeister und vom Schriftführer zu

 unterzeichnen und soll innerhalb von vierzehnTagen, spätestens zur nächsten

 Sitzung den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegen.

 Abs. 3 Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Gemeinde-

 vertretung sind über die Homepage der Gemeinde des Amtes unter

 www.amtneverin.de. der Öffentlichkeit zugänglich.

Abs. 1 und 4 bleiben unverändert

 

§ 15 Ausschusssitzungen

 Abs. 3 Die Protokolle der Fachausschüsse werden den Mitgliedern des Hauptaussschusses, die Protokolle der Sitzungen des Hauptausschusses werden allen

 Mitgliedern der Gemeindevertretung zugeleitet.

 Abs. 4 Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachaus-

 schusses gehören, sollen im Hauptausschuss und in der Gemeindevertretung erst

 beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses

 vorliegt.

Abs. 1, 2, und 5 bleiben unverändert

 

Begründung:

 

Die bisher gültige Geschäftsordnung wurde am 23.07.2014 beschlossen.

In der überarbeiteten Geschäftsordnung, die dem Muster des Städte- und Gemeindetages entspricht, werden unter anderem Regelungen zu folgenden Angelegenheiten getroffen:

 

-          Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien

-          Bild- und Tonübertragungen

-          Umgang mit personenbezogenen Angaben

-          die Bestellung von Stimmzählern für die Durchführung geheimer Wahlen

-          die gesonderte Niederschrift zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten

-          die Bereitstellung der Niederschriften im Internet

der komplette Bereich –Datenschutz-

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage