16.07.2019 - 9 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ne...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertreter beschließen die Abstimmung der §§ 1 bis 6 und des § 7 getrennt vorzunehmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit den folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

Grundsätzlich bittet die Gemeindevertretung die Rechtschreibung zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Nachfolgende Streichungen sind in der Textfassung zu löschen.

 

Im Präambel soll aufgenommen werden, dass alle Funktionsbezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen sind. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit/Verständlichkeit soll die männliche Form gewählt werden.

 

§ 3 – Rechte der Einwohner

Abs. 1 Der Bürgermeister kann aufgrund von überragend wichtigen Vorhaben oder

   Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen.

 

 Abs. 4  Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer

  Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung

  Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu

  stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

  Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf

  Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung

  beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von maximal 30 Minuten vorzusehen.

  In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen.

Abs. 2, 3 und 5 bleiben unverändert

 

§ 6 - Bürgermeisterin oder Bürgermeister/ Stellvertreterin oder Stellvertreter

Abs. 1 Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen:

  1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 5.000,00 gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 400,00 € pro Monat
  2. über überplanmäßige Ausgaben bis zu 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 500,00 sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 500,00

je Ausgabenfall

  1. bei Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken von 500,00 €, bei Hingabe von Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden von 10.000,00 sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 50.000,00

Abs. 2,3 und 4 bleiben unverändert

 

§ 7 - Entschädigungen

 Abs. 1 Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.200,00 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen.

 

 Abs. 2 Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin erhält monatlich 240,00 €, die zweite Stellvertretung monatlich 120,00 €. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert eine stellvertretende Person, weil die gewählte Bürgermeisterin oder der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu.

 

 Abs. 3 Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzungen der Gemeindevertretungen und ihrer Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40,00 €. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in den sie gewählt worden sind. und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und -nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60,00 €.

Abs. 4 bleibt unverändert

Zusätzlich:  Abs. 5 Die Gemeindevertreter, welche keine funktionsbezogene

    Aufwandsentschädigung erhalten, erhalten einen monatlichen Sockel-

    beitrag in Höhe von 30,00 €.

Sollte die Zahlung des Sockelbeitrages gesetzlich beschriebene Auswirkung haben, so sind  diese in Abstimmung mit Herrn Klose zu formulieren und entsprechend in die Hauptsatzung mit aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis zu den geänderten §§ 1 bis 6:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis zu dem geänderten § 7:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

 

Begründung:

 

Bestandteil der Hauptsatzung sind die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden können.

Es entstehen Mehrkosten sowohl bei der Entschädigung für den Bürgermeister als auch bei den Stellvertretern.

 

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Anlagen zur Vorlage