19.02.2019 - 8.2 Zustimmung zur Neuwahl des Stellv. Gemeindewehr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wulkenzin am 25.01.2019 faand unter anderem die Neuwahl des Gemeindewehrführers statt.

Für die Funktion lag form-und fristgerecht ein Wahlvorschlag vor.

Der Kamerad Siegbert wurde erneut zum Stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Absatz 3 Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Der Kamerad Siegbert Wegner ist ausgebildeter Gruppenführer und erfüllt gemäß § 2 und 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad-und Ausbildungsverordnung, Anlage 2 und 3, nicht die Voraussetzungen für die Bekleidung der Funktion „Stellv. Gemeindewehrführer“.   

 

Mit Einreichung des Wahlvorschlages verpflichtet sich der Kamerad Wegner die dafür erforderlichen Ausbildungen nachzuholen.

 

Der Kamerad Wegner wird in den nächsten Tagen durch den Bürgermeister vereidigt und hat das Gelöbnis abzulegen. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin stimmt in ihrer heutigen Sitzung der Wahl des Kameraden Siegbert Wegner zum Stellv. Gemeindewehrführer zu. Der Kamerad Wegner wird mit Wirkung zum 19.02.2019 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

Die Entschädigungszahlung erfolgt rückwirkend zum 01.02.2019.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.